Eine weitere Bewährungsprobe für Riley! Wie diverse Medien berichteten, sollte Elvis’ Anwesen Graceland am 23. Mai zwangsversteigert werden. Doch dazu kam es nicht. In einer Anhörung am 22. Mai in Memphis, bei dem Anwalt Jeff Germany Riley Keough vor Ort vertrat, sagte Richter JoeDae L. Jenksin: „Das Anwesen Graceland gilt nach dem Gesetz von Tennessee als einzigartig, und da es einzigartig ist, und weltweit geliebt und verehrt wird, würde der Verlust der Immobilie als irreparabler Schaden angesehen.“
Vorrausgegangen war, dass das Unternehmen Naussany Investments & Private Lending, behauptet ein Kredit in Höhe von 3,8 Millionen Dollar, Lisa Marie Presley, im Jahr 2018 gewährt aber nicht zurückerhalten zu haben. In dem Kreditantrag soll nicht nur die Stiftung (Promenade Trust) sondern auch Graceland als Sicherheit angegeben worden sein. Um den Betrag nun einzutreiben, setzte die Firma eine Klage an, um das Anwesen Graceland zur Zwangsversteigerung zu bringen. Als Beweis wurde der mutmaßliche Kreditantrag mit der Unterschrift von Lisa vorgelegt.
Riley’s Anwalt ließ das prüfen und es stellte sich heraus, dass der im Antrag benannte Notar sich an nichts erinnern konnte! Daraufhin erhob Riley bereits Anfang Mai Gegenklage wegen Betrugs. In einer eidesstattlichen Erklärung, die der Gegenklage beigefügt wurde, versicherte der Notar, der in den Dokumenten von Naussany Investments aufgeführt ist, dass er Lisa Marie Presley nie getroffen habe und sich auch nicht erinnern könne je einen solchen Kreditantrag beglaubigt zu haben. In der Gegenklage heißt es weiter, dass Riley Keough nicht glaube, dass es sich bei Naussany Investments & Private Lending um eine rechtmäßig eingetragene Firma handelt. Richter Jenkins stimmt dem zu und sagte die eidesstattliche Erklärung des Notars sei ein ausreichender Beweis, um die Zwangsvollstreckung zu stoppen. Außerdem so Jenkins „wirft es die Frage nach der Echtheit der Unterschrift von Lisa Marie Presley auf“. Dies soll nun in einem weiteren Verfahren geklärt werden.
Riley’s Anwalt Jeff Germany sagte kurz nach der Anhörung, dass er nie einen echten Kontakt bei Naussany Investments & Private Lending hatte. Nicht mal ein Anwalt war zu dieser Anhörung erschienen. In einer Antwort auf eine E-Mail, in der es um eine Stellungnahme von Naussany Investments & Private Lending ging, teilte Gregory Naussany, dessen Rolle in dem Unternehmen dubioserweise ungeklar ist, mit, dass er „alle Ansprüche zurückziehen“ werde.
EPE gab später in einer Erklärung bekannt: „Wie das Gericht nun klargestellt hat, waren die Forderungen unbegründet. Es wird keine Zwangsvollstreckung geben. Graceland wird seinen Betrieb, wie auch in den letzten 42 Jahren fortsetzen und sicherstellen, dass Elvis-Fans aus der ganzen Welt weiterhin dieses einzigartige Anwesen besuchen und erleben können.“
Wir haben mit einer Rechtsvertreterin in den USA Kontakt aufgenommen, um uns zu dem Vorgang ein paar Fragen beantworten zu lassen. Zum Redaktionschluss lagen die Antworten leider noch nicht vor. Wir werden das nachholen. Schaut also gern am Wochenende nochmal rein.
Quellen: Diverse, Fotos: Reuters
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